Antrag Förderung Sport, Jugend und Soziales
Richtlinie für die Gewährung von Fördermitteln für Sport-, Jugend und Soziales in der Gemeinde Mittelangeln
Zur Förderung des Sports, der Jugendarbeit und des sozialen Engagements stellt die Gemeinde Mittelangeln im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten jährlich Haushaltsmittel für Zuschüsse an Sportvereine, Jugendorganisationen und für im sozialen Bereich gemeinnützig tätige Vereinigungen bereit. Insbesondere soll damit auch eine Förderung der Arbeit von ehrenamtlichen Helfern/ Übungsleitern erfolgen. Diese Mittel werden unabhängig von Zuwendungen Anderer aufgrund der Anträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt. Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht. Die Mittelempfänger müssen gemeinnützig aktiv sein. Sie müssen im Vereinsregister des Amtsgerichts Flensburg erfasst sein. Sitz und juristischer Vorstand ist in der Gemeinde Mittelangeln. Eine entsprechende Vereinssatzung ist der Gemeinde Mittelangeln vorzulegen. Anträge von Vereinen, die durch die nachfolgenden Richtlinien nicht erfasst werden, bedürfen einer besonderen Entscheidung der Gemeindevertretung, sofern nicht ein Pauschalbetrag im Haushalt oder dieser Richtlinie vorgesehen ist.
Bei Fragen melden Sie sich gerne unter oder Telefon 04633 9444-18.